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   BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R   

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https://dejure.org/2001,1321
BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R (https://dejure.org/2001,1321)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R (https://dejure.org/2001,1321)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - B 3 P 3/00 R (https://dejure.org/2001,1321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Gegensprechanlage - zuschußfähige Maßnahme iS von § 40 Abs 4 SGB 11 - Bemessung - Eigenanteil - Zuschußhöhe - technische Hilfe - Hilfsmittel - Krankenversicherung - Gemeinsame Empfehlung der KK-Spitzenverbände - keine Bindung - Gericht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zuschuss für Wechselsprechanlagen

  • Wolters Kluwer

    Parkinsonsche Krankheit - Pflegeversicherung - Pflegestufe - Grundpflege - Individuelles Wohnumfeld - Rechnung eines Elektrobetriebes - Selbständige Lebensführung - Ermessenreduzierung auf Null - Zuschußfähige Maßnahme - Üblicher Lebensstandard

  • Judicialis

    SGB XI § 40 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegensprechanlage als zuschußfähige Maßnahme in der Pflegeversicherung, Bemessung des Eigenanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Pflegeversicherung: Zuschuss für Gegensprechanlage

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Pflegebedürftige bekommen Zuschuss für Gegensprechanlage // Förderung der Selbständigkeit entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 153
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R

    Behindertengerechter Umbau der Wohnung und dauerhafter Geräteeinbau keine

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R
    Der erkennende Senat hat zwar offengelassen, inwieweit sich der Hilfsmittelbegriff der Krankenversicherung mit demjenigen der Pflegeversicherung deckt (Urteil vom 3. November 1999, B 3 P 6/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 - Treppenlift - vgl auch Urteil vom 3. November 1999, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 - Rolladenantrieb -).

    Die Gegensprechanlage mit der behinderungsgerechten Anpassung ist im konkreten Fall eine geeignete sowie erforderliche und daher zuschußfähige Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der Klägerin nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Das - aus dem Wortlaut von Satz 1 ("können gewähren") und aus der in Satz 2 nicht exakt vorgeschriebenen, sondern nur in der Höhe nach oben begrenzten Bezuschussung folgende - Ermessen der Beklagten bezieht sich nicht darauf, was als "Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" anzusehen ist (vgl bereits Urteil des Senats vom 3. November 1999, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1).

    Selbst wenn es sich bei Gegensprechanlagen um eine Modernisierungsmaßnahme oder um eine Wohnungsausstattung handeln würde, die den durchschnittlichen Wohnstandard übersteigt (vgl zu diesem Begriff BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1), würde dies dem Anspruch der Klägerin nicht entgegenstehen.

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R

    Zuschüsse in der Pflegeversicherung bei nachträglicher Beantragung,

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R
    Wie der erkennende Senat (Urteil vom 14. Dezember 2000, B 3 P 1/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen -) bereits entschieden hat, reicht eine Antragstellung nach Durchführung der Maßnahme aus.

    Nach § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI ("können") steht die Gewährung finanzieller Zuschüsse im Ermessen der Beklagten (vgl BT-Drucks aaO sowie Urteil des Senats vom 14. Dezember 2000, B 3 P 1/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen -).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R
    Hinsichtlich der Krankenversicherung hat der erkennende Senat (Urteil vom 6. August 1998, B 3 KR 14/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 - Treppenlift -) entschieden, daß technische Hilfen, die fest mit einem Gebäude verbunden sind oder sonst der Anpassung des individuellen Umfeldes an die Bedürfnisse des Behinderten dienen, keine Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sind.
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 6/99 R

    Pflegeversicherung - Umbau und technische Hilfe zur Verbesserung des

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R
    Der erkennende Senat hat zwar offengelassen, inwieweit sich der Hilfsmittelbegriff der Krankenversicherung mit demjenigen der Pflegeversicherung deckt (Urteil vom 3. November 1999, B 3 P 6/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 - Treppenlift - vgl auch Urteil vom 3. November 1999, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 - Rolladenantrieb -).
  • BSG, 26.04.2001 - B 3 P 15/00 R

    Pflegeversicherung - Verbesserung - individuelles Wohnumfeld - Zuschuß -

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R
    Dabei zählt auch die zur Wohnung der Klägerin führende Haustür zum individuellen Wohnumfeld, weil sie noch zum "Eingangsbereich" gehört (Vogel aaO RdNr 18; Leitherer aaO § 16 RdNr 200; vgl zur räumlichen Abgrenzung des "individuellen Wohnumfeldes" auch Urteil des Senats vom 26. April 2001, B 3 P 15/00 R - Gartensitz - zur Veröffentlichung vorgesehen -).
  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

    Sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Versicherungsträger pflichtgemäß Ermessen auszuüben, ob (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden (vgl BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 4 RdNr 17; BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S 33 f = Juris RdNr 16; Udsching, SGB XI, 4. Aufl 2015, § 40 RdNr 32) .
  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 4/16 R

    Soziale Pflegeversicherung

    Davon ist der Senat ausgegangen, wenn die Hilfe befestigungsbedingt zum dauerhaften Bestandteil von Wohnung oder Haus wurde (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 S 9 - Außen- und Innentreppenlift; BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S 31 - Klingelanlage) und die beim Umzug nicht ohne Weiteres mitgenommen werden konnte.

    Sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Versicherungsträger pflichtgemäß Ermessen auszuüben, ob (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden (vgl BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 4 RdNr 17; BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 RdNr 16; Udsching, SGB XI, 4. Aufl 2015, § 40 RdNr 32) .

    Denn ausreichend ist insoweit auch eine Antragstellung nach Durchführung (vgl BSG Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R - Juris RdNr 22 ff; BSG Urteil vom 28.6.2001 - B 3 P 3/00 R - Juris RdNr 15) .

  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Als unselbstständiges Zubehörteil der Lichtsignalanlage (vgl allgemein zu unselbstständigen Teilen: BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S 31 - Gegensprechanlage) teilen die Lampen den Hilfsmittelcharakter der Anlage.
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 P 3/14 R

    Private Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen

    Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der Wiederherstellung der möglichst selbstständigen Lebensführung kennt die Vorschrift zwar nicht, es muss aber stets um elementare Belange der Lebensführung gehen (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S 33; Udsching, SGB XI, 4. Aufl 2015, § 40 RdNr 34) ; das ist bei der täglichen Körperpflege zu bejahen.
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R

    Pflegeversicherung - Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes - technische

    Es kann dahinstehen, ob die Pflegebedürftige den Antrag auf Bezuschussung erst nach dem Einbau der Sicherungstüren gestellt hat - das LSG spricht von einem Einbau nach entsprechender "Information" der Beklagten -, da auch eine nachträgliche Antragstellung genügt (Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - Gegensprechanlage, zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 14. Dezember 2000, B 3 P 1/00 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 3).

    Ein vorrangiger Anspruch zu Lasten anderer Leistungsträger (vgl dazu Urteil des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R) kommt nicht in Betracht.

    Durch die Türen wurde zum einen die häusliche Pflege erheblich erleichtert (§ 40 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB XI), und zwar in einem wesentlichen Punkt (vgl Urteil des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch bei § 40 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB XI kommt es aber auf eine Verrichtungsbezogenheit der entsprechenden Pflegetätigkeiten nicht an (so zur 2. Alternative bereits Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 3. November 1999, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1).

    Auf den bei § 40 Abs. 4 SGB XI relevanten Maßstab des durchschnittlichen Wohnstandards (vgl dazu Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - sowie vom 3. November 2000, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1) kommt es, wie das LSG zutreffend entwickelt hat, bei derartigen allein durch die pflegebegründenden Gesundheitseinschränkungen bedingten in einem normalen Haushalt nicht notwendigen Maßnahmen nicht an.

    In ihre Ermessensüberlegungen hat die Beklagte die Kosten der Maßnahme sowie das (damalige) Einkommen der Pflegebedürftigen einzustellen (vgl Urteil des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R

    Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung

    Ebenso hat er die zur Wohnung führende Haustür zum individuellen Wohnumfeld gerechnet, weil sie noch zum Eingangsbereich gehöre (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S 32).
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Daran hat das BSG nach Inkrafttreten von § 40 SGB XI und § 31 SGB IX weiter fest gehalten und aus dem Hilfsmittelbegriff der GKV und der sozialen Pflegeversicherung die Hilfen ausgeschieden, die nunmehr im Sinne der Legaldefinition des § 31 Abs. 1 SGB IX bei einem Wohnungswechsel "nicht mitgenommen werden können" oder sonst der Anpassung des individuellen Umfeldes an die Bedürfnisse des behinderten Menschen dienen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S 177 ff - Treppenlift - und SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S 31 - Klingelanlage).
  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 P 15/08

    Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der sozialen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG genügt in solchen Fällen auch die nachträgliche Antragstellung (Urteil vom 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 8 S. 41; grundlegend Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S. 33; Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 3 S. 16 ff. - dort zur privaten Pflegepflichtversicherung).

    Daran hat das BSG nach Inkrafttreten von § 40 SGB XI und § 31 SGB IX festgehalten und aus dem Hilfsmittelbegriff der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung die Hilfen ausgeschieden, die nunmehr im Sinne der Legaldefinition des § 31 Abs. 1 SGB IX bei einem Wohnungswechsel "nicht mitgenommen werden können" oder sonst der Anpassung des individuellen Umfeldes an die Bedürfnisse des behinderten Menschen dienen (vgl. BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S. 177 ff.; Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S. 31).

    Davon ist das BSG ausgegangen, wenn die Hilfe befestigungsbedingt zum dauerhaften Bestandteil von Wohnung oder Haus wurde (vgl. Urteil vom 03.11.1999 - B 3 P 6/99 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 S. 9; Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S. 31) und bei Umzug nicht ohne Weiteres mitgenommen werden konnte (Urteil vom 13.05.2004 - B 3 P 5/03 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 Rn. 3).

    In entsprechender Weise sind Maßnahmen zur Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung (§ 40 Abs. 4 Satz 1 2. Alt. SGB XI) nur bezuschussungsfähig, soweit elementare Belange der Lebensführung betroffen sind (vgl. BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S. 6; Urteil vom 26.04.2001 - B 3 P 24/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 5 S. 26; Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S. 33; Urteil vom 13.05.2004 - B 3 P 5/03 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 Rn. 5).

    Diese Vorschrift ist aber im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG dahin auszulegen, dass sie sich auf die Leistungsverpflichtung von Sozialleistungsträgern bezieht (vgl. Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S. 31).

    Eine solche besteht indes in diesem Fall nicht, da Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder der dauerhafte Einbau von Geräten, die dem Behinderten ein weitgehend selbständiges Wohnen ermöglichen sollen, nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung unterfallen (BSG, Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S. 31).

    Bei der Neubescheidung hat die Beklagte gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 SGB XI das Einkommen des Pflegebedürftigen, die Kosten der Maßnahme sowie einen angemessenen Eigenanteil zu berücksichtigen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S. 34 f.).

  • LSG Bayern, 20.04.2016 - L 2 P 69/13

    Keine Übernahme von Reparaturkosten einer Maßnahme zur Verbesserung des

    Sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Versicherungsträger pflichtgemäß Ermessen auszuüben, ob (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe er Zuschüsse gewährt (vgl. BSG Urteil vom 19.04.2007 - B 3 P 8/06 R - Juris RdNr. 17; BSG Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - Juris RdNr. 16; BT-Drucks 12/5262 S. 114 zu § 36 SGB XI-Entwurf, Udsching, Kommentar zum SGB XI, 4. Auflage, zu § 40 RdNr. 32).

    Der Einbau des Türöffnungssystems mit elektrischem Antrieb und einem über Funk steuerbaren Türschloss diente der Wiederherstellung der selbstständigen Lebensführung des Klägers, denn es ermöglichte ihm, selbst die Wohnungstür zu öffnen und zu schließen, selbstständig mittels elektrischen Rollstuhls die Wohnung zu verlassen und wieder aufzusuchen, selbst Besucher in die Wohnung einzulassen und sich selbstständig im unmittelbaren Wohnumfeld aufzuhalten (vgl. hierzu auch BSG Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - Juris RdNr. 12 zur Gegensprechanlage).

    Dabei enthält dieses Rundschreiben Erläuterungen, aber keine nach außen wirkenden und die Gerichte bindenden Rechtsnormen (vgl. BSG vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - Juris RdNr. 11).

    Denn ausreichend ist insoweit auch eine Antragstellung nach Durchführung (vgl. BSG Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R - Juris RdNr. 22 ff.; BSG Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R- Juris RdNr. 15).

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 5/03 R

    Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes -

    Der Senat hat bereits entschieden, dass zu den zuschussfähigen Maßnahmen auch eine Gegensprechanlage zählen kann, die es einer behinderten Person ermöglicht, Einlass begehrende Personen vor der Haustür zu identifizieren (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 6).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der in Nr. 11.2 des bereits mehrfach erwähnten Rundschreibens der Spitzenverbände festgelegte Eigenanteil von höchstens 10 vH der Kosten der Maßnahme - und das auch bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Pflegebedürftigen - nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 6).

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 P 4/08 R

    Anspruch auf Einbau einer Deckenliftanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme in

  • LSG Bayern, 18.04.2012 - L 2 P 100/10

    I. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind zwar nicht auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07

    Anspruch eines Schwerhörigen gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - L 3 P 42/02

    Pflegeversicherung

  • BSG, 30.11.2023 - B 3 P 5/22 R

    Private Pflegeversicherung - wohnumfeldverbessernde Maßnahme - keine

  • SG Detmold, 21.05.2019 - S 18 P 29/17

    Gewährung eines Zuschusses zum Bau einer Rollstuhlgarage als

  • SG Augsburg, 13.11.2007 - S 12 KR 131/07

    Krankenversicherung - Keine Leistungspflicht für eine mobile Hebebühne

  • SG Hannover, 25.10.2002 - S 29 P 3/01
  • SG Osnabrück, 28.05.2019 - S 14 P 9/17

    Bezuschussen eines Treppenlifters in den Keller als Maßnahme zur Verbesserung des

  • SG Augsburg, 07.07.2005 - S 12 KR 447/04

    Aufnahme eines Handlaufes ins Hilfsmittelverzeichnis der GKV

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2007 - L 6 P 2/06

    Deckenliftanlage - Pflegehilfsmittel oder eine Maßnahme zur Verbesserung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2004 - L 2 KN 1/04

    Pflegeversicherung

  • SG Nürnberg, 05.11.2019 - S 18 P 55/19

    Wohnumfeldverbessernde Maßnahme, tarifliche Absicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 15 P 4/19
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 P 3892/08
  • SG Dortmund, 29.08.2003 - S 12 P 128/02
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